Vorfall:
Am Abend des 29. April 2005 ist Cüneyd V. gemeinsam mit seinen Eltern zu Hause. Sein älterer Bruder ist zusammen mit seinem Zwillingsbruder ausgegangen. Die Familie geht früh zu Bett. Cüneyd V. schläft schon einige Zeit, da wird er plötzlich durch einen ohrenbetäubenden Lärm geweckt. Bevor er sich orientieren kann, dringen bewaffnete und maskierte Männer in sein Zimmer ein und beginnen in der Dunkelheit mit Fäusten auf ihn einzuschlagen. Cüneyd V. blutet stark. Ein Beamter hält ihm den Mund zu, damit er nicht schreien kann. Cüneyd V. glaubt, er müsse ersticken. Schließlich lassen die Beamten von ihm ab, werfen ihn zu Boden und machen Licht. Cüneyd V. versteht die Situation nicht und erkundigt sich nach dem Grund für eine derartige Behandlung, woraufhin einer der Beamten ihn mit den Worten „Halt die Fresse. Das erfährst Du noch früh genug, du Wichser.ˮ zur Ruhe zwingt. Die Beamten schlagen minutenlang auf ihn ein. Dabei verliert Cüneyd V. einen Zahn. Er blutet immer stärker. Unaufhörlich versucht Cüneyd V. seine Eltern herbeizurufen, aber sie werden nicht zu ihm durchgelassen. Dann wird er kurz ohnmächtig. Als er schließlich aufstehen möchte, attackiert einer der Beamten ihn mit seinem Schutzschild und trifft ihn am Schlüsselbein. Er schlägt ein zweites Mal mit voller Wucht zu, aber diesmal kann Cüneyd V. sich ducken, so dass der Beamte lediglich eine Zimmerwand trifft, die daraufhin eine tiefe Einkerbung aufweist. Cüneyd V. gerät völlig in Panik, denkt er doch, die Beamten wollen ihn umbringen. Dann betritt eine zivilgekleidete Frau zusammen mit anderen Personen das Zimmer und legt Cüneyd V. Handschellen an. Erst jetzt realisiert er, dass es sich bei dem Überfall um einen Polizeieinsatz handelt. Endlich werden auch seine Eltern zu ihm gelassen. Als seine Mutter sieht, in welchem Zustand sich ihr Sohn befindet, fragt sie fassungslos die umstehenden Beamten, was sie mit ihm gemacht hätten. Ein Beamter antwortet mit den Worten: „Hier wird erst geschlagen und dann geantwortet.ˮ
Inzwischen wird die Wohnung durchsucht. Cüneyd V. , der noch minderjährig ist, und seine Mutter werden angewiesen, ein Dokument zu unterschreiben, dessen Inhalt bestätigt,
1) dass dem Einsatzkommando der Zutritt zur Wohnung gestattet worden sei und
2) keine Beschädigungen bei dem Einsatz entstanden seien.
Die Mutter von Cüneyd V. fordert die Beamten mehrfach auf, einen Arzt zu informieren, da ihr Sohn schwer verletzt ist. Er liegt immer noch am Boden und bekommt vor Schmerzen keine Luft mehr. Schließlich alarmieren die Beamten die Feuerwehr. Nach einiger Zeit betritt ein dunkel gekleideter Mann das Zimmer und begrüßt die Polizeibeamten mit den Worten: ˮWie, wegen dem habt ihr mich gerufen? Der kann doch noch stehen, ich komme doch sonst nur für Herzanfälle oder Andere, die im Sterben liegen.ˮ Als Cüneyd V. diese Worte hört, weigert er sich mit dem Mann in ein Krankenhaus zu fahren.
Er wird abgeführt. Er hat starke Schmerzen, besonders an einer Seite seines Oberkörpers. Er hält seine Hand auf die Stelle, um sie zu schützen. Einige Meter vom Haus entfernt sticht ihm die Polizeibeamtin, die ihm die Handschellen angelegt hatte, kräftig und mutwillig mit ihren Fingern an genau diese Stelle und demütigt ihn mit den Worten: „Lauf schneller, du Wichser. Für jemanden wie dich haben wir keine Zeit.ˮ.
Cüneyd V. wird auf eine Polizeiwache gebracht und dort in der Gefangenensammelstelle in eine Einzelzelle gesperrt. Als er auf die Toilette möchte, wird er von einem Beamten begleitet. Er muss seine Schuhe ausziehen. Als er seine Schuhe wieder anziehen will, entgegnet ihm der Beamte: „Lass` deine Dreckslumpen und geh` bloß schnell wieder in deine Wohnung. Das ist jetzt dein neues Zuhause, vergiss dein altes. Hier kommst du so schnell nicht raus.ˮ Ein zweiter Beamter kommt hinzu und fragt ihn, ob er wisse, warum er Schläge bekommen hat. Cüneyd V. verneint die Frage natürlich und der Beamte antwortet zweimal: „Weil du ein schwarzhaariger Ausländer bist.ˮ
Irgendwann wird Cüneyd V. zu einer ersten und später zu einer weiteren Gegenüberstellung geführt. Die Kassiererin eines Supermarktes hatte ihn anhand von Fotos als Täter eines bewaffneten Raubüberfalls identifiziert, jedoch bei der Gegenüberstellung ihr Urteil revidiert. Auch der Zwillingsbruder von Cüneyd V., der in der Zwischenzeit von Polizeibeamten festgenommen worden war, wird von der Kassiererin als Täter ausgeschlossen. Dann werden die beiden Brüder mit der Bemerkung, dass die Verhaftung ein Falschverdacht gewesen sei, entlassen.
Um zwei Uhr nachts erfahren die Eltern, nachdem sie ihrerseits auf der Wache angerufen hatten, dass ihre Söhne frei sind. Sie holen die beiden umgehend ab und bringen Cüneyd V. in ein Krankenhaus. Er hatte bis dahin keinerlei medizinische Behandlung erfahren.
Cüneyd V. erleidet durch den Überfall der Beamten multiple Prellungen und Schürfungen. Er klagt über Rücken-, Zahn- und Kopfschmerzen, über eine eingeschränkte Beweglichkeit der Extremitäten und der Atmung. Ein oberer Schneidezahn ist gebrochen. In der Bindehaut des rechten Auges befindet sich eine Einblutung. Er hat eine Gehirnerschütterung. Psychisch leidet er noch Jahre unter Flashbacks, Albträumen, Depressionen und Perspektivlosigkeit.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf:
Die Rechtsanwältin von Cüneyd V. reicht am 6. Mai 2005 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die involvierten Polizeibeamten ein. Sie erstattet Strafanzeige wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§ 340 StGB). Cüneyd V. wird im Verfahren wegen „schwerer räuberischer Erpressungˮ (§ 255 StGB) im März 2006 freigesprochen. Das Verfahren gegen die Beamten wird im Oktober 2006 eingestellt. Daraufhin leitet die Rechtsanwältin ein Klageerzwingungsverfahren ein, dem schließlich 2008 stattgegeben wird. Im April 2009 wird das Verfahren gegen die beschuldigten SEK-Beamten eingestelltt.
Der Abgeordnete Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) stellt im Berliner Abgeordnetenhaus eine Kleine Anfrage zu dem Fall.
(KOP)
