UncategorizedStellungnahme KOP: Eine Mogelpackung

Stellungnahme: Eine Mogelpackung

Berlin, den 8.6.2017: KOP kritisiert die Veröffentlichung von zehn „kriminalitätsbelasteten Orten“ durch das Berliner Polizeipräsidium als Ablenkungsmanöver. Das Problem bleibt: Die effektive Unterbindung von Racial Profiling an diesen Orten.

Seit den 1990er Jahren existieren in Berlin sogenannte „gefährliche Orte“, die später in „kriminalitätsbelastete Orte (kbO)“, umbenannt wurden. Diese Orte sind durch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz rechtlich abgesichert. Die mit diesem Gesetz einhergehenden Sonderbefugnisse geben Polizeibeamt_innen weitgehende Handlungsmöglichkeiten um Schwarze Menschen, Migrant_innen und andere sichtbare Minderheiten willkürlich und zu jeder Tages- und Nachtzeit anlass- und verdachtsunabhängig zu kontrollieren.  
 
Mal durch parlamentarische Anfragen, mal schlicht per Zufall drangen die Namen einiger Orte in die Öffentlichkeit. Bis in jüngste Vergangenheit hinein lehnte es die Berliner Polizei ab, sowohl dem Parlament als auch der Öffentlichkeit die Liste mit den Namen der Orte vorzulegen.
 
Die jetzige Regierung versprach in ihrer Koalitionsvereinbarung die Veröffentlichung der Orte. KOP kritisiert: „Die Benennung der Orte ist eine Farce. Dadurch ändert sich gar nichts. Das Problem ist, dass die Polizei hier weiterhin anlass- und verdachtsunabhängig kontrollieren kann. Wir fordern die Landesregierung auf, die Sonderbefugnisse für die Berliner Polizei zurückzunehmen. Unabhängige Polizeibeschwerdestellen müssen eingerichtet und den Vorwürfen von Racial Profiling muss ernsthaft nachgegangen werden. Es ist nicht akzeptabel, dass das Parlament weder die Definition der Orte, noch die Entwicklung der Kriminalität und das Kontrollverhalten der Polizist_innen dort überprüfen kann.“
 
KOP erinnert die Landesregierung an ihr Vorhaben, Racial Profiling zu verbieten. Dazu gehört es die §§ 21, 34 und 35 ASOG zu streichen, die nach Berichten von Betroffenen Ausgangspunkt für die institutionell rassistische Polizeipraxis sind. Die Arbeit der Polizei gehört unter Kontrolle des Parlaments. Dies ist ein rechtsstaatliches Grundprinzip.
 
 
Sonderbefugnisse und „KBOs“ abschaffen!
Racial Profiling verbieten!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *